Geschützte Personen
Vom PLUSCARD Verlustschutz profitiert der Kontoinhaber und Besitzer der Hauptkarte, welcher den Verlustschutz gemäss diesen allgemeinen Bedingungen beantragt hat. Ebenfalls umfasst der Verlustschutz auch sämtliche Zusatzkarten, welche zusätzlich zur Hauptkarte des Kontoinhabers geführt werden.
Deckungsumfang
Der Schutz umfasst Schäden durch missbräuchliche Verwendung der PLUSCARD, die dem Kunden oder der Kundin durch Diebstahl (Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl), Beraubung oder Verlieren abhanden gekommen ist. Als Schäden gelten Belastungen, welche auf Einkäufe basieren, die durch nicht berechtigte Personen missbräuchlich mit der PLUSCARD in der Zeit vom Verlust der Karte bis zur Meldung des Verlustes getätigt wurden.
Höchstentschädigungssumme
Pro Schadenfall ist die Entschädigung auf Fr. 50'000.- begrenzt.
Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt für Sie!
Keine Kostern für Ersatzkarte
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer PLUSCARD verrechnen wir Ihnen keine Kosten für eine Ersatzkarte.
Haftungsbeginn/Haftungsende
Die Deckung beginnt mit dem Belastungsdatum der Verlustschutz-Gebühr auf der Monatsrechnung. Die Deckung erneuert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr. Bei einem Kartenverlust überträgt sich der Verlustschutz auf die neue Karte. Die Deckung erlischt automatisch bei Aufhebung oder definitiver Sperrung des Kundenkontos sowie nach Erhalt der schriftlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien, nach Ablauf eines Jahres seit dem letzten Belastungsdatum der Verlust-schutz-Gebühr auf der Monatsrechnung. Die Kündigung kann jederzeit in schriftlicher Form erfolgen. Eine Pro-Rata Rückzahlung von bereits bezahlten Prämien wird nicht vorgenommen.
Verhalten im Schadenfall
Wird der Verlust der Karte oder eine Belastung durch missbräuchliche Verwendung festgestellt, muss dies unverzüglich telefonisch dem PLUSCARD Service in Spreitenbach oder ausserhalb Bürozeiten der Filiale in Zürich gemeldet werden. Bei einer missbräuchlichen Verwendung ist umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Kopie des Polizeirapportes ist dem PLUSCARD Service zuzustellen. Liegt kein Polizeirapport vor, kann die Übernahme eines Schadens durch Globus verweigert werden.
Kosten Verlustschutz
Die Kosten betragen Fr. 15.- im Jahr. Die Gebühr wird einmal jährlich direkt Ihrem PLUSCARD Konto belastet. Die Belastung gilt als Bestätigung des Verlustschutzes.
